Hilfe zum Wohnen für Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung kopieren

  • Menschen mit Behinderung, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben und die keine Hilfe zum Wohnen in Wohneinrichtungen gemäß § 18 in Anspruch nehmen, können Hilfe zum Wohnen durch mobile Wohnbetreuung in Anspruch nehmen.
  • Hilfe zur mobilen Wohnbetreuung umfasst die Unterstützung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, ihre Kompetenz in der Durchführung der alltäglichen Verrichtungen und sonstigen Anforderungen, die selbstständiges Wohnen mit sich bringt, zu erhöhen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz, Hofgasse 12
abteilung11@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 21 StBHG, LEVO-StBHG (ASS-W)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078591

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