Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch
Burgenland
Die Burgenländische Landesregierung kann aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie die soziale Lage der Schüler, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch gewähren.