Sanierung von EH, RH und Wohnungen im privaten Wohnbau für Ausstieg aus fossilen Energieträgern
Burgenland
Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierungen an oder in burgenländischen Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, damit der effiziente Einsatz eines alternativen Heizsystems möglich ist. Die Förderung besteht im Falle des Ankaufsbonus in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden. Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 16 Abs. 3 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,50 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.