"Sauber Heizen für Alle", KTN Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.

Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Antragstellung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 - 31160
sanierung@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L129

Rechtsgrundlage

§§ 25-28 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF; Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen gültig 01.01.2026 bis 31.12.2028; § 6 Abs. 2f Z 1c Umweltförderungsgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079854

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