KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch Link zur Förderung kopieren

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Fördermaßahme wird aus Mitteln des BMWET finanziert.

KLIEN-Aktionsfeld: Energiewende vorantreiben

Programm: KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch

Gefördert wird eine bedarfsorientierte Energiesparberatung für private, armutsbetroffene Haushalte, sowie der Austausch ineffizienter Geräte gegen energieeffiziente Geräte. Der Austausch der Geräte erfolgt auf Basis einer vorab durchgeführten Energiesparberatung.

Die Beratung erfolgt direkt am Hauptwohnsitz der Förderwerber:innen durch eine:n fachkundige:n Energieberater:in. Die Maßnahmen müssen durch diesen vorgeschlagen werden. 

Pro Haushalt wird der Tausch von max. zwei Geräten gefördert. Förderungsfähige Geräte sind:

• Kühl-/Tiefkühlschränke
• Kühl-Gefrier-Kombinationen
• Geschirrspüler
• Waschmaschinen
• E-Herde und Backöfen

Die Förderung für die Energiesparberatung beträgt 100% der Kosten und beinhaltet Anfahrt, Beratung und Administrationsaufwand.

Die Förderung für den Gerätetausch beträgt 100% der Kosten und beinhaltet die Gerätekosten, Lieferung, Montage, Einschulung sowie die Entsorgung des Altgeräts.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting mbH (KPC)
Türkenstraße 9, 1090 Wien
enha@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Caritas Österreich
energiesparberatung@caritas.at
https://www.caritas.at/hilfe-angebote/angebote/nothilfe/energiesparberatung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Rechtsgrundlage

Investitionsförderungsrichtlinie für die UFI 2022 Dienstleistungsförderungsrichtlinie für die UFI 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Realisierung eines nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit
Langfristige Senkung des Energieverbrauchs in armutsbetroffenen Haushalten
Beitrag zur Bekämpfung von Energiearmut durch Reduktion laufender Energiekosten
Erhöhung der Resilienz gegenüber Energiepreisschwankungen
Förderung von Klimaschutz durch Reduktion des Energieverbrauchs

Referenznummer

1076769

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