Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Eigenheime - Zuschuss Link zur Förderung kopieren

Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Einfamilienhäuser bzw. in Höhe von bis zu 1.500 Euro für Zweifamilienhäuser, maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten, gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Hauskunft - Die Sanierungsberatung für Häuser mit Zukunft
Schmidgasse 3, 1082 Wien
+43 1 402 84 00
beratung@hauskunft-wien.at
https://www.hauskunft-wien.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054782

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