Zinsenzuschüsse Mehrgeschoßwohnbau Link zur Förderung kopieren

Für die Rückzahlung von Fremddarlehen, die zur Finanzierung der Errichtung von Bauvorhaben mit mehr als 2 Wohneinheiten aufgenommen werden, können nichtrückzahlbare Zinsenzuschüsse gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt
057600/2802
post.a9-wbf(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/wohnbaufoerderung/mehrgeschosswohnbau/

Rechtsgrundlage

Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz 2018 - Bgld. WFG 2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076538

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