Baukulturförderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Kosten, die zur Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und des baukulturellen Erbes, zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen, die Nutzung der Baukultur für die Reduktion der CO2-Emissionen sowie des Bodenschutzes, zur verstärkten Berücksichtigung von Gleichheit beim Raumzugang, zum qualitätsorientierten und effizienteren öffentlichen Bauens und zur Vernetzung und Wissensvermittlung im Bereich Baukultur beitragen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv4@bmwkms.gv.at
https://www.bmwkms.gv.at/

Rechtsgrundlage

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014; Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 des Bundesministeriums für Finanzen, samt seinen Anhängen (III-311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP);
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1074442

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