Errichtung von Eigenheimen/Dachgeschoßausbauten zur Selbstnutzung - Förderdarlehen, Kredit Link zur Förderung kopieren

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines Landesdarlehens
  • in Höhe von 365 Euro je Quadratmeter Nutzfläche, höchstens jedoch im Ausmaß der angemessenen Wohnfläche.
  • Die angemessene Wohnfläche beträgt für die erste Person 50 Quadratmeter, für die zweite im Haushalt lebende Person 20 Quadratmeter und für jede weitere Person 15 Quadratmeter.
  • Bei Jungfamilien (alle Familienmitglieder unter 40 Jahre) erhöht sich die angemessene Wohnfläche um weitere 15 Quadratmeter.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054972