Altersgerechter Umbau - Investitionszuschuss Link zur Förderung kopieren

Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 4.200 Euro gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/infopoint/

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2019; § 7 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 35/2021

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054808