Sportstätten/Sportinfrastruktur Link zur Förderung kopieren

Ziel des Regierungsprogrammes 2020-2024 ist u.a. die Entwicklung eines Österreichischen Sportstättenentwicklungsprogramms auf Basis von akkordierten Kriterien mit den Bundesländern und Gemeinden, die Definition von Versorgungskriterien nach Sportart-Priorisierung für Spitzensport und Breitensport sowie die Evaluierung und allfällige Neuordnung des Finanzierungsschlüssels.

Dabei soll verstärkt der „Zentrenansatz“ (Evaluierung, Stärkung und Ausbau) berücksichtigt werden. Regierungsleitprojekte im Zusammenhang mit der Rolle Österreichs als Austragungsort von Großereignissen sollen über Sonderprojekte und Sonderbudgets definiert werden. Zudem soll ein digitaler Marktplatz von Schulsportanlagen, Sportstätten und sämtlichen Sportangeboten unter Berücksichtigung der bestehenden Geoinformationssysteme der Bundesländer, der Angebotsdatenbanken des organisierten Sports und bestehender kommerzieller Sportbuchungsplattformen („Österreichischer Sportstättenatlas“) entstehen. Die Verbesserung der Auslastung öffentlich finanzierter Sportinfrastruktur, Gebäude und anderer Liegenschaften (so z.B. ganzjährige Nutzung von Sportflächen in öffentlicher Hand z.B. Schulen) soll sichergestellt werden. Die Barrierefreiheit und die Berücksichtigung von „green Bau“ (nachhaltiges Bauen – Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Faktoren im Baubereich) sind weitere Schwerpunkte.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/4
1030 Wien, Dampfschiffstrasse 4
01 71606-0
spitzensport@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Informationen finden sich auf der Webseite des BMKÖS.

Rechtsgrundlage

Bundes-Sportförderungsgesetze 2005, 2013 und 2017 idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

derzeit kein Wirkungsziel vorhanden

Referenznummer

1048123