Förderungen von Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Link zur Förderung kopieren

  • Es werden bauliche Investitionen in Infrastruktur für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert.
  • Förderwerber können Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe, sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Untergrenze der anrechenbaren Kosten beträgt mind. € 20.000,-. Die Förderintensität beträgt:
    • max. 30 % für Investitionen (unter Berücksichtigung besonderer Regionaler Bedeutung kann der Zuschuss auf 40 % erhöht werden) für Vorhaben die Produkte des Anhang I betreffen.
    • max. 20 % für Vorhaben die Produkte betreffen welche nicht unter Anhang I fallen
  • Die Förderungswerber müssen für die getätigten Investitionen Zahlungsnachweise mittels Originalbelegen (Rechnungen samt Zahlungsbelegen) nachweisen.
  • Die Förderungsabwicklungsstelle überprüft diese Verwendungsnachweise und führt jedenfalls bei Investitionen Vor-Ort-Kontrollen durch.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 - 2020 "Sonstige Maßnahmen" idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045418