Förderung von Sanierungsberatungen
Vorarlberg
Förderung von Sanierungsberatungen in Form von Zuschüssen. Bei Mehrwohnungshäusern ist Antragstellerin die Eigentümergemeinschaft, beim Eigenheim/Reihenhaus der Eigentümer bzw. die Eigentümerin. Von der Förderung sind ausgenommen: Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt; Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.