Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen für PV-Anlagen Link zur Förderung kopieren

Abhängig von Anlagengröße und Nutzerverhalten können Privathaushalte, die über eine Photovoltaikanlage verfügen, derzeit etwa 30 % des selbst erzeugten Sonnenstroms für den Eigenbedarf nutzen. Mit Errichtung eines intelligenten Stromspeichersystems kann der Eigenversorgungsgrad von 30 % auf etwa 60 % angehoben werden.

Das Förderangebot des Landes „Intelligente Stromspeichersysteme für Photovoltaikanlagen“ unterstützt Investitionen von Privathaushalten, die den Eigenversorgungsgrad von Privathaushalten mit erneuerbarem Sonnenstrom gezielt anheben. Die Landesförderung umfasst sowohl die Nachrüstung bestehender als auch die Ausstattung neuer Photovoltaikanlagen mit intelligenten Batteriespeichersystemen. Gefördert wird zudem der Einbau bzw. die Nachrüstung mit intelligenten Steuerungen. 

Ziel der neuen Förderung ist es, durch intelligente Speichersysteme, den selbst erzeugten Solarstrom für den eigenen Bedarf im Haushalt bestmöglich zu nutzen und ausschließlich Überschussstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Der Strombezug aus dem öffentlichen Netz soll dadurch auf ein Minimum reduziert, die Unabhängigkeit der Haushalte gestärkt werden.

Der Ausbau erneuerbarer Energieträger, der sparsame Umgang mit Energie und ein effizienter Energieeinsatz bilden die Säulen der Tiroler Energiestrategie 2050. Mit der neuen Förderung wird die Nutzung des erneuerbaren Energieträgers Sonne und damit der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger gefördert. Die Richtlinie Intelligente Stromspeichersystem für Photovoltaikanlagen ist Teil von „Tirol 2050 energieautonom“.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Land fördert stationäre Batteriespeichersysteme bis zu maximal 6 kWh nutzbare Speicherkapazität (Nettokapazität). Der Anspruch auf eine Förderung besteht für eine Anlage nur bei Einhaltung der technischen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie, die über einer Mindestkapazität von 2 kWh sowie über eine intelligente Steuerung verfügt. Die Förderrichtlinie steht zum Download auf der Homepage des Landes unter folgendem Link bereit.

Die Förderhöhe setzt sich aus einem Fixbetrag (Sockelbetrag) für die ersten beiden Kilowattstunden in Höhe von € 1.700,-und einem stufenweise abfallenden Betrag für die 3. bis 6. Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität (EUR 600 – EUR 100)  zusammen. Die intelligente Steuerung wird zusätzlich mit bis zu € 500,- gefördert.

Das Land fördert die Nachrüstung von PV-Anlagen mit

  • einem Batteriespeicher und einer intelligenten Steuerung,
  • einem Batteriespeicher, wenn eine intelligente Steuerung bereits vorhanden ist,
  • einer intelligenten Steuerung unabhängig von der Installation eines Batteriespeichers

Die Förderauszahlung erfolgt auf Basis einer vom Fördernehmer zu erstattenden Fertigstellungsmeldung unter Anschluss der in der Förderzusage aufgelisteten Nachweise sowie unter Vorlage der Rechnungsnachweise.

Der Förderwerber stimmt zu, dass die von ihm im Förderverfahren bekanntzugebenden Daten für das Energiemonitoring des Landes in anonymisierter Weise erfasst werden.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19.12.2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1038009