Aufzugseinbauten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Wien
Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges, sowie die sicherheitstechnische Nachrüstung eines vorhandenen Aufzuges, kann als Einzelverbesserungsmaßnahme mit einem Investitionsbeitrag bis zu max. 35 Prozent gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung des Investitionsbeitrages darf dabei jenen Betrag nicht übersteigen, der sich aus 30.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen zuzüglich 7.000 Euro für jede weitere allgemein zugängliche Station zusammensetzt.