Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Investitionsaufwand (= Baukosten)

  • zur Schaffung von zusätzlichen alterserweiterten Kinderbetreuungsplätzen,
  • zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten,
  • zur Erreichung der Barrierefreiheit in Oö Kindergärten und 
  • für räumliche Qualitätsverbesserungen.

Leistungsempfänger sind private Rechtsträger der Kindergärten (z.B.: Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) oder Betriebskindergärten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Die Leistungskontrolle wird auf Basis der übermittelten End-/Gesamtabrechnung durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025253