ARF - Förderung der Reparatur von Elektro-und Elektronikgeräten Link zur Förderung

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen.

Ziel ist die Steigerung der Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Verlängerung von Produkt-Lebenszyklen, eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie die Senkung des Elektromüllaufkommens. Zusätzliches Ziel ist die Verbreitung von Informationen über Reparaturmöglichkeiten, sowie die Bekanntmachung und Vernetzung von Reparaturbetrieben.

Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten  auf der Website https://www.reparaturbonus.at/ zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Eine Liste an teilnehmenden Betrieben finden Sie auf der Homepage.

Die Höhe der Förderung, beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. 

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43(1)31631
kpc@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten bei Reparaturen
  • maximal 200 Euro pro Bon  und Reparatur
  • für Kostenvoranschläge 50 % der Kosten
  • max. 30 Euro pro Bon und Kostenvoranschlag 
  • erfolgt die Reparatur im Anschluss, müssen die Kosten für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht werden
  • pro Gerät kann nur ein Bon eingelöst werden

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz – UFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zusätzliche Reparaturen anstoßen

Referenznummer

1057637