Heimkostenzuschuss für Lehrlinge
Kärnten
Förderung für Heimkosten bzw. Wohnkosten an Lehrlinge im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Lehrlinge, denen Kosten für die Unterbringung entstehen, wenn sie für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund der Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen, können einen Heimkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss für die Berufsschul-Besuchszeit beantragen.