Transparenzportal

Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit der Energiekrise

§ 40i Transparenzdatenbankgesetz 2012 idgF sieht vor, dass bestimmte Wirtschaftshilfen des Bundes, die zum Ausgleich der aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten gewährt werden, am Transparenzportal personenbezogen zu veröffentlichen sind. Die namentliche Anführung der Förderungsempfänger erfolgt, wenn die an einen Förderungsempfänger ausbezahlte Summe je Wirtschaftshilfe die nachfolgend angeführten Schwellenwerte übersteigt:

  • Energiekostenzuschuss für Unternehmen (2022-2023): Veröffentlichung von Bezügen ab EUR 10.000
EmpfängerRechtsformKURPLZGemeindeLänder­codeWirtschaftszweigÖNACEBetrag