§ 40i Transparenzdatenbankgesetz 2012 idgF sieht vor, dass bestimmte Wirtschaftshilfen des Bundes, die zum Ausgleich der aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten gewährt werden, am Transparenzportal personenbezogen zu veröffentlichen sind. Die namentliche Anführung der Förderungsempfänger erfolgt, wenn die an einen Förderungsempfänger ausbezahlte Summe je Wirtschaftshilfe die nachfolgend angeführten Schwellenwerte übersteigt:
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Energiekostenzuschuss für Unternehmen (2022-2023): Veröffentlichung von Bezügen ab EUR 10.000