Transparenzportal

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Personenbezogene Veröffentlichung von COVID-19 Wirtschaftshilfen

§ 39g Transparenzdatenbankgesetz 2012 idgF sieht vor, dass bestimmte COVID-19 Wirtschaftshilfen des Bundes am Transparenzportal personenbezogen zu veröffentlichen sind. Die Veröffentlichung umfasst bezogen auf die nachfolgend aufgezählten COVID-19 Wirtschaftshilfen alle Förderungsempfänger, die kumulativ über die genannten Maßnahmen Auszahlungen von mindestens EUR 10.000 in einem Kalenderjahr bezogen haben:

  • COVID-19 Ausfallsbonus
  • COVID-19 Verlustersatz
  • COVID-19 Fixkostenzuschuss
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz
  • COVID-19 Ausfallsbonus für touristische Vermieter und Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
  • COVID-19 Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
JahrEmpfängerRechtsformKURPostleitzahlRessort(s)WirtschaftszweigÖNACEBetrag