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§ 39g Transparenzdatenbankgesetz 2012 idgF sieht vor, dass bestimmte COVID-19 Wirtschaftshilfen des Bundes am Transparenzportal personenbezogen zu veröffentlichen sind. Die Veröffentlichung umfasst bezogen auf die nachfolgend aufgezählten COVID-19 Wirtschaftshilfen alle Förderungsempfänger, die kumulativ über die genannten Maßnahmen Auszahlungen von mindestens EUR 10.000 in einem Kalenderjahr bezogen haben: