Zuwendung an den Österreichischen Zivilschutzverband (ÖZSV) Link zur Förderung

Zuwendung des Bundes gemäß § 4 Abs. 1 Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz an den im Bereich der Zivilschutzinformation führenden, langjährig flächendeckend bestehenden Verein Österreichischer Zivilschutzverband (ÖZSV).

Diese Zuwendung hat der Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung, insbesondere durch Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Eigenvorsorge, sowie zur Förderung des Selbstschutzgedankens im Rahmen der zivilen Landesverteidigung zu dienen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/S/12, Förderungswesen und Förderprojekt-Unterstützung
1010 Wien, Herrengasse 7
+43 59133 901238
BMI-I-S-12@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung, insbesondere durch Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Eigenvorsorge, sowie zur Förderung des Selbstschutzgedankens im Rahmen der zivilen Landesverteidigung

Referenznummer

1066695