Förderungsaufruf 2024 - Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen Link zur Förderung

Der gegenständliche Förderungsaufruf soll Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen, insbesondere von Frauen 60+ und von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben in ihrer ökonomischen Eigenständigkeit und Selbstbestimmung jenseits von Rollenstereotypen und Rollenzuschreibungen stärken. Zum Beispiel sollen Mentoring-Programme zur Wissensweitergabe von Frauen 60+ an jüngere Generationen zu einem positiven Bild hinsichtlich der Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung beitragen.

Weiters soll ein Beitrag für einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten digitalen Raum durch die Forcierung einer gleichstellungsfördernden Bildungs- und Awareness-Arbeit geleistet werden. Mädchen und junge Frauen sollen für Geschlechterstereotype und –rollen in sozialen Medien sensibilisiert und ihre digitale Resilienz durch Bewusstseinsbildung für bereits vorhandene Kompetenzen erhöht werden.

Der dritte inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Frauen und Mädchen, die insbesondere von kulturell- und verwandtschaftsbasierter Gewalt betroffen sind; durch Maßnahmen zum Aufbruch patriarchaler Strukturen und/oder zum Konfliktmanagement und zur Krisenbewältigung zwischen den Generationen soll die Lebenssituation von betroffenen Frauen und Mädchen verbessert werden.

Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind:
• Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen, insbesondere jedoch

o Frauen 60+
o Frauen und Mädchen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten
o Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund


• Frauen und Mädchen mit Behinderungen können bei allen Zielen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Referat I/17a Förderungskontrolle UG 10
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Sektion Frauen und Gleichstellung, Abteilung III/2
frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Förderungshöhe

  • Mindestförderungssumme: € 30.000
  • Förderung von bis zu 100% der Gesamtkosten

Zahlungen

  • 90% bei Förderung
  • 10% nach durchgeführter Abrechnung

Abrechnung und Berichtslegung: bis spätestens 31. Jänner 2025 entsprechend dem Leitfaden für die Abrechnung von Förderungsmitteln für Frauenprojekte. Dieser ist Teil des zu unterfertigenden Antragsformulars und bildet einen integrierten Bestandteil des Förderungsvertrages. Berichtslegung entsprechend den Vorgaben in der Förderungsmitteilung.

Rechtsgrundlage

• die Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung der Frauenprojektförderung der Sektion III, Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 2024 bis 2028 gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zur Abwicklung von nationalen Förderungen (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 in der geltenden Fassung, • die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014), • das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), • die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Bundeskanzleramt Österreich Ziel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigenZiel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Wirkungsziels der UG 10-Bundeskanzleramt „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“.

Referenznummer

1066620