OÖ. Gründerfonds mit der Programmlinie "Start-Up-Beteiligungen" Link zur Förderung

  • Der „Oö. Gründerfonds“ soll Unternehmensgründern und Betriebsübernehmern in der Startphase günstiges Eigenkapital durch Beteiligungen verschaffen.
  • Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das Land OÖ oder durch ein Unternehmen (derzeit: OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.), welches vom Land OÖ zur stillen Beteiligung beauftragt/ermächtigt wurde.
  • Bei Bedarf wird von der OÖ Kreditgarantiegesellschaft (KGG) ein Kredit verbürgt, wobei die Bürg­schafts­kosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr vom Oö. Gründer­fonds getragen werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
Bethlehemstraße 3
4020 Linz
0732 777800
info@kgg-ubg.at
https://www.kgg-ubg.at/

Ergebnisunabhängige Entgelte (Stand: 29. November 2023)

Für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung wird einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,36 % der stillen Beteiligung, mind. 505,00 Euro verrechnet. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 108,00 Euro verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von 108,00 Euro zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von 40,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Entgelte werden jährlich entsprechend der Kollektivvertragsabschlüsse („Banken-Kollektivvertrag“) valorisiert.

Gewinnanteile

Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet. Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungs­nominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz. 

Oberbegrenzung:

Kalkulatorische Verzinsung des Beteiligungskapitals per Zinssatz Euribor 3-Monate zuzüglich 5,0 %-Punkte. 

Gewinngrundlage bildet das jeweilige „Ergebnis vor Steuern“ (vormals: "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") vor Normal-Afa, Gewinnanteilen obiger oder anderer Gesellschafter, Ertragssteuern und Rücklagenbewegungen. Bei unterjähriger Veränderung der Einlage erfolgt eine zeitanteilige Aliquotierung des Ergebnisanspruches, wobei nur volle Kalendermonate gerechnet werden. Für Einnahmen-Ausgabenrechner sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Der Gewinnanteil ist bei Vorlage des Jahresabschlusses, spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag fällig. Eine Verlustbeteiligung bzw. eine Nachschusspflicht werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Leistungskontrolle erfolgt im Nachhinein durch die OÖ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Rahmen einer Prüfung des  Unternehmenskonzepts samt Belegkontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege).

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum OÖ. Gründerfonds mit der Programmlinie "Start-Up-Beteiligung" 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes für Unternehmensgründungen und Übernahmen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1066273