COVID-19 - Abwicklungskosten Haftungsübernahmen für Reiseleistungsausübungsberechtigte Link zur Förderung

Die Förderung wurde von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT) abgewickelt. Kosten für Abwicklungsleistungen, die nicht von den eingenommenen Entgelten abgedeckt sind, werden vom BMAW übernommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abt. VIII/4 Tourismus-Förderungen
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes sowie Ergänzung zum Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1065663