Alternativenergieförderung - Photovoltaik Link zur Förderung

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Gebäude, die privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
Flatschacher Straße 70 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053635063
gerald.kerschbaumer@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie - Energieförderung Kärnten idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065572