Klimaeuro+ - Förderung der Stadt Graz Link zur Förderung

Die Stadt Graz fördert mit "Klimaeuro+" Bürger:innen oder Personenzusammenschlüsse (z.B. Vereine), damit diese wiederum andere Bürger:innen zu einem klimafreundlichen Lebensstil motivieren (Multiplikations-Effekt).

Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro (brutto). Die minimale Förderhöhe beträgt 100 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr. Der maximale Fördersatz liegt bei bis zu 100 % mit Verweis auf die geltenden Höchstsätze pro Kostenkategorie.

Förderungsgegenstand

Finanziell unterstützt werden bspw. bewusstseinsbildende Klimaschutzmaßnahmen, die andere Personen informieren, sensibilisieren und aktivieren mit Bezug zu folgenden Themen:

  • effiziente Nutzung von Energie/Energiesparen
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern
  • klimafreundliche Mobilität
  • nachhaltiges Sanieren und Bauen
  • nachhaltiger Konsum (u.a. Regionalität, Saisonalität)
  • Ressourcenschonung und Abfallvermeidung
  • globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (z.B. Fairtrade) Konkret förderbare Aktivitäten aus den oben genannten Themenbereichen sind bspw.
  • Veranstaltungen wie Vorträge, Dialogforen, Workshops (Rahmenprogramm ist nur förderfähig, wenn ein Klimabezug gegeben ist)
  • erforderliche Vorleistungen für Aktionen (z.B. Initiierung einer Fahrgemeinschaft in der Siedlung)
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Umweltamt
8011 Graz, Schmiedgasse 26
0316 872-4302
energie@stadt.graz.at
https://www.graz.at

Grazer Energieagentur Ges.m.b.H.
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 13/I
0316 811848
office@grazer-ea.at
https://www.grazer-ea.at

Die Abwicklung der Förderung erfolgt im Auftrag der Stadt GRaz, Stadtbaudirektion, durch die Grazer Energieagentur GmbH.

Anträge für den Klimaeuro+ werden von der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. im Auftrag der Stadt Graz formal geprüft. Die fachliche Entscheidung über die Förderfähigkeit und die Höhe der Förderung (max. 1.500 Euro brutto) trifft eine Jury, bestehend aus drei Vertreter:innen des Klimabeirats der Stadt Graz sowie einem:einer Vertreter:in der Stadtbaudirektion und einem:einer Vertreter:in des Umweltamtes.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 16.11.2023, GZ.: A10/BD-085394/2019/0074
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1065523