Schulungszuschlag Link zur Förderung

Für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Auftrag des Arbeitsmarktservice gebührt zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld bzw. zur täglichen Notstandshilfe zur Abgeltung der mit der Teilnahme an solchen Maßnahmen verbundenen Mehraufwendungen ein Zusatzbetrag.

Dieser beträgt für das Jahr 2023 tgl. 2,27 Euro (wird jährlich valorisiert; Wert 2024 tgl. 2,49 Euro). Bei über vier Monate dauernden Schulungen gebührt der dreifache Betrag, bzw. bei über zwölf Monate dauernden Schulungen der fünffache Betrag. Liegen die Voraussetzungen für den fünffachen Betrag vor, so darf die täglich gebührende Leistung den Grenzbetrag von 45,67 Euro nicht überschreiten; in diesen Fällen gebührt aber jedenfalls der dreifache Betrag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Rechtsgrundlage

§ 20 Abs. 6 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Unterstützung von Teilnehmern an Schulungen des AMS

Referenznummer

1064849