Teuerungsbedingte Wohnungssicherung Link zur Förderung

Ziel der gegenständlichen Maßnahme ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G die teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungssicherung.

Zuwendungen können in Form einer Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung oder einer pauschalen Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel geleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe B, Abteilung 10
Stubenring 1, 1010 Wien

Volkshilfe Wien gemeinnützige Betriebs GbmH
Weinberggasse 77, 1090 Wien

Keine Kosten für Beantragung

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Vorlage eines Abschlussberichts von der Abwicklungsstelle nachzuweisen.

Das BMSGPK hat das Recht jederzeit die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und Belege, sowie durch Vorortkontrollen zu überprüfen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 LWA-G, Lebenshaltungs- und Wohnkosten- Ausgleichs- Gesetz idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1064088