NÖ Pflege- und Betreuungsscheck Link zur Förderung

Zur Unterstützung von pflege- bzw. betreungsbedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen wird im Land NÖ der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck eingeführt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Soziales und Generationenförderung beim Amt der NÖ Landesregierung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
02742 9005 16341
post.gs5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

es fallen keine Kosten an


Im Zuge der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen (Hauptwohnsitz, Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis, Pflegestufe) vorliegen.

Der Hauptwohnsitz wird über eine Schnittstelle mit dem ZMR kontrolliert.

Die erforderliche Pflegestufe wird über eine Schnittstelle mit dem Pflegeinformationssystem des Bundes kontrolliert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der NÖ Landesregierung zum NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

47 Mio. Euro

Referenznummer

1063742