go-international IO-VIII Projektgeschäft-Scheck Link zur Förderung

Ziel ist der Aufbau von Netzwerken und Know-how, um die Chancen für die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Ausschreibungen/Projekten zu steigern. Der Projektgeschäft-Scheck bietet österreichischen Unternehmen die Kofinanzierung von projektbezogenen Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung und die Teilnahme an Veranstaltungen (Schulungen im Bereich Projektgeschäft, Procurement-Seminare) sowie Reisekosten in den folgenden zwei Bereichen:

  1. Teilnahme an internationalen öffentlichen Ausschreibungen (Ausschreibungen öffentlicher Institutionen auf nationaler Ebene im Ausland; Projekte internationaler Finanzinstitutionen (IFI)
  2. Exklusiv für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind Kosten für Projekteinreichungen im Rahmen von internationalen Innovationsprogrammen (z.B. Horizon Europe; LIFE, Creative Europe, EIT) förderbar. Der Schwerpunkt des gewählten Programms muss auf der Internationalisierung marktreifer, innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen liegen.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
go-international@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VIII); Richtlinie Projektgeschäft-Scheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1061043