EMFAF 2023-2027: Verarbeitung und Vermarktung Link zur Förderung

Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (M 6)
  • Vermarktungsmaßnahmen (M 7)

Detailinformation zur Maßnahmenart 6 - "Verarbeitung":

  • Investitionen in Ressourceneffizienz oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließlich Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und der Abfallbehandlung, Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, Verarbeitung von biologischen/ökologischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
  • Investitionen in Anpassung an den Klimawandel, für den Klimaschutz, in Einergieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare Energiequellen
  • Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen
  • Investitionen in neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren bzw. Technologien oder (EDV-) Systeme der Verwaltung oder Organisation

Detailinformation zur Maßnahmenart 7 - "Vermarktung":

  • Vermarktungsmaßnahmen für Fischerei- und Aqakulturerzeugnisse, Gründung von Erzeugerorganisationen, der Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Zertifizierung
  • Organisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger, regionaler oder biologischer/ökologischer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Gewährende Stelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II, Abt. 2
Stubenring 1, 1010 Wien
+43171100
service@bml.gv.at
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-fischereipolitik.html

Gewährende Stelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
057 600
post.a9@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-2-neu/abteilung-9-eu-gesellschaft-und-foerderwesen/

Gewährende Stelle: Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 10 Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536
abt10.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Gewährende Stelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung - Abteilung Landwirtschaft (LF3)
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742 9005
post.lf3@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Landwirtschaftsfoerderung.html

Gewährende Stelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
(+43 732) 77 20-115
lfw.Post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/60619.htm

Gewährende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4 Lebensgrundlage- und Energie
Fanny von Lehnert Straße 1, 5020 Salzburg
+43 662 8042-3898
lebensgrundlagen@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/204

Gewährende Stelle: Landwirtschaftskammer Steiermark, Abteilung Tiere
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
+43 (0) 316 8050-0
office@lk-stmk.at
https://stmk.lko.at/tiere+2400++1302376

Gewährende Stelle: Amt der Tiroler Landesregierung - Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck
+4305120508
gr.agrar@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300092/ag/0/

Gewährende Stelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (VA)
Landhaus, 6901 Bregenz
+43 5574 511 0
land@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/abteilung-landwirtschaft-und-laendlicher-raum

Gewährende Stelle: Amt der Wiener Landesregierung - Magistratsabteilung 5 - Dezernat für allgemeine Förderangelegenheiten
Eberndorfer Straße 2, 1082 Wien
+43 1 4000 86515
post@m05.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma05/index.html

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs 4b
Stubenring 1, 1010 Wien
01 71100
service@bml.gv.at
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-fischereipolitik.html

Auszahlende Stelle für Bundes-, Landes- und EU-Mittel: AMA - Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1010 Wien
+43 050 3151 - 0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Maßnahmenart „Verarbeitung“ 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten beträgt 30 %;
  • Die Investitionssumme muss mindestens 10.000 € pro Antrag betragen;
  • Die Obergrenze der förderbaren Kosten für Vorhaben gemäß Punkt 2.3.1.2 der EMFAF-SRL beträgt:
    • höchstens 700.000 € pro Betrieb und Förderzeitraum (Finanzperiode 2021 – 2027 inklusive Auslaufzeitraum);
    • davon höchstens 500.000 € im Fall der Förderung von Kreislaufanlagen, bei denen in Salz- bzw. Brackwasser erzeugt wird;
    • davon höchstens 100.000 € für Fahrzeuge;
    • Werden auf einem Betriebsstandort mehrere Betriebe geführt (räumlich, wirtschaftlich, funktionell zusammenhängend), so können die o. a. Obergrenzen nur einmal für diesen Betriebsstandort ausgeschöpft werden.

Maßnahmenart  „Vermarktung“ 

Art und Ausmaß der Förderung

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Sach- und Personalaufwand sowie für Investitionen beträgt:

  • 50 % oder
  • 100 % gemäß Punkt 14 des Anhangs III der Verordnung (EU) 2021/1139 im Fall von Vorhaben, die von kollektivem Interesse sind, einen kollektiven Begünstigten haben und innovative Aspekte aufweisen oder den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen gewährleisten.

Die Kontrolle erfolgt in Form einer Verwaltungskontrolle, einer Vor-Ort-Kontrolle und einer Ex-post-Kontrolle, gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1060 sowie Verordnung (EU) 2021/1139, durch hierzu berufene Organe der zwischengeschalteten Stellen in den Ländern oder der Verwaltungsbehörde im Fall von zentral vom BML abgewickelten Maßnahmenarten.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1004; EMFAF-Programm Österreich 2021-2027 (CCI 2021AT14MFPR001) angenommen mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2022)5166 vom 20.07.2022) in der jeweils gültigen Version; Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027 (GZ 2022-0.420.895) in der jeweils gültigen Version

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,214 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Das gegenständliche Leistungsangebot dient insb. der Umsetzung der Ziele des EMFAF-Programms Österreich 2021-2027. Außerdem erfolgen Beiträge zu übergeordneten Zielsetzungen wie z.B. Europäischer Grüner Deal, Gemeinsame Fischereipolitik der Union und Nationaler Strategieplan für Aquakultur und Fischerei 2021-2027.

Referenznummer

1060441