Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - Sportsektion (Sektion II)
Voraussetzung für die Zuerkennung ist die Antragsberechtigung auf Basis des BSFG 2017 (BGBl. I Nr. 100/2017), des COVID-19-FondsG (BGBl. I Nr. 12/2020 idgF), der COVID-19-Fonds-V-2021 (BGBl. II Nr. 611/2020) sowie des Förderprogrammes für eine COVID-19 Sonderförderung.
Antragsberechtigte Fördernehmer sind:
- Sportunion Österreich
- Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ)
- Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ)
- Verband alpiner Vereine Österreichs
- Österreichischer Fußball-Bund
- Österreichischer Tennisverband
- Österreichischer Golfverband
- Österreichischer Judoverband
- Österreichischer Eishockeyverband
Die Fördernehmer können bei der Bundes-Sport GmbH Förderungen aus diesem Förderprogramm beantragen, damit die gemeinnützigen Sportvereine (indirekt Begünstigte), die den Zuschuss bei ihnen beantragt haben, leichter in die Lage versetzt werden, neue sportlich aktive Mitglieder im Sinne von "come back stronger" und einer verstärkten Bewegungs- sowie Sportförderung (zurück) zu gewinnen.