Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderungsmaßnahme "COVID-19 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen" (siehe ID 1047836) wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. abgewickelt.
Betreffend die Abwicklung der „Maßnahmenschwerpunkte Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise“ I bis III der Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020 in der geltenden Fassung dürfen dem Förderungsnehmer richtliniengemäß die einmalige Bearbeitungsgebühr und die laufende Haftungsprovision von der ÖHT nicht in Rechnung gestellt werden bzw. sind diese der aufgrund der Schadloshaltungsvereinbarung zwischen BMF, COFAG und ÖHT einer eigenen Rücklage für Schadensfälle zur späteren Bedeckung von Haftungsausfällen zuzuführen (Maßnahmenschwerpunkt II – COFAG-90 %).
Zur Abdeckung des Einnahmenentgangs stellt die ÖHT dem BMLRT einmalig ein Prozent der Haftungssumme zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die COFAG in Rechnung. Damit sind die üblicherweise anfallenden Bearbeitungsgebühren und Haftungsprovisionen abgedeckt.