Umweltschutz- und Energieeffizienzförderungen - Förderung sonstiger umweltrelevanter Maßnahmen Link zur Förderung

Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem die Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Fördergegenstand ist die Realisierung von Maßnahmen, welche die Umweltbilanz (vor allem im Zusammenhang mit der Energieeffizienz) positiv beeinflussen. Sie können durch juristische Personen, Vereine und Einzelunternehmen gesetzt werden. Dabei werden Aktivitäten aus dem Bereich Energieeffizienz, Mobilität, Bewusstseinsbildung und dergleichen gefördert.

Für die Bewertung der Maßnahmen können die rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (BundesEnergieeffizienzgesetz – EEffG) BGBl. I Nr. 72/2014 in der jeweils geltenden Fassung bzw. die Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von anderen Programmen herangezogen werden.

Für die Bewertung der Maßnahmen wird jene Energie – gemessen in kWh – herangezogen, welche aufgrund der gesetzten Maßnahmen innerhalb eines Jahres nachgewiesen eingespart werden kann. Je nach Menge der eingesparten Energie werden Punkte vergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2410
naturschutz@villach.at

Die Förderung erfolgt in Form der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Ermittelt wird der Betrag in Form eines Punktesystems. Für die einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen werden je nach qualitativer Intensität Punkte ("Förderpunkte") vergeben. Wie hoch der Förderungsbetrag für den jeweiligen Antrag ist, kann erst am Jahresende ermittelt werden, da die Gesamtfördersumme auf alle Anträge entsprechend der Punkte aufgeteilt wird. Ausbezahlt wird dieser Betrag Anfang des darauffolgenden Jahres. Ein Förderpunkt entspricht jedenfalls dem Wert von mindestens EUR 100,--.

Die Förderstelle oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, zwecks Kontrolle der Förderwürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Maßnahmen, für die die Förderung beantragt wurde, zu überprüfen, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen.

Rechtsgrundlage

RICHTLINIEN der Stadt Villach für die Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052729