Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem die Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Fördergegenstand ist die Realisierung von Maßnahmen, welche die Umweltbilanz (vor allem im Zusammenhang mit der Energieeffizienz) positiv beeinflussen. Sie können durch juristische Personen, Vereine und Einzelunternehmen gesetzt werden. Dabei werden Aktivitäten aus dem Bereich Energieeffizienz, Mobilität, Bewusstseinsbildung und dergleichen gefördert.
Für die Bewertung der Maßnahmen können die rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (BundesEnergieeffizienzgesetz – EEffG) BGBl. I Nr. 72/2014 in der jeweils geltenden Fassung bzw. die Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von anderen Programmen herangezogen werden.
Für die Bewertung der Maßnahmen wird jene Energie – gemessen in kWh – herangezogen, welche aufgrund der gesetzten Maßnahmen innerhalb eines Jahres nachgewiesen eingespart werden kann. Je nach Menge der eingesparten Energie werden Punkte vergeben.