COVID-19 Familienbeihilfe - Kinderbonus Link zur Förderung

Unterstützung für durch die Corona-Krise für viele Familien entstandenen finanziellen Einbußen. Für jedes Kind, das im September 2020 für die Familienbeihilfe anspruchsberechtigt ist, gibt es einmalig den Kinderbonus in Höhe von 360 Euro. Die Auszahlung erfolgte im September 2020 automatisch und antragslos mit der Familienbeihilfe. Wegen der Möglichkeit der bis zu maximal fünf Jahren rückwirkenden Antragstellung auf Familienbeihilfe erfolgen in Einzelfällen weiterhin Auszahlungen des Kinderbonus. Der Kinderbonus für den Anspruchsmonat September 2020 kann damit bis September 2025 noch rückwirkend gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/1
1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
+43 1 53115-0
familienbeihilfe@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Rechtsgrundlage

71. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden. BGBl. I Nr. 71/2020

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

665 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1050004