Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die COFAG wurde vom Bundesminister für Finanzen beauftragt, Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen zu gewähren, die durch die Ausbreitung von COVID-19 im Zeitraum 16. März 2020 bis 15. September 2020 Umsatzausfälle erleiden ("Fixkostenzuschüsse I").
Der direkte und sofortige Zuschuss dient zur Deckung von Fixkosten. Die Höhe des Fixkostenzuschusses kann bis zu 75 Prozent gestaffelt nach Umsatzeinbußen betragen.
Fixkosten im Sinne dieser Richtlinien sind ausschließlich Aufwendungen aus einer operativen inländischen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 15. September 2020 entstehen und unter einen oder mehrere der folgenden Punkte fallen:
- Geschäftsraummieten und Pacht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen
- betriebliche Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
- der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten
- betriebliche Lizenzgebühren
- Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation
- Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, sofern diese aufgrund der COVID-19-Krise mindestens 50 % des Wertes verliert
- ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen
- Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen
- Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen, können angemessene Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten in maximaler Höhe von EUR 500 berücksichtigen
- Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen
Der Zuschuss kann für bis zu max. drei zusammenhängende Betrachtungszeiträume im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 beantragt werden.
- Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 bis 15. April 2020
- Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 bis 15. Mai 2020
- Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 bis 15. Juni 2020
- Betrachtungszeitraum 4: 16. Juni 2020 bis 15. Juli 2020
- Betrachtungszeitraum 5: 16. Juli 2020 bis 15. August 2020
- Betrachtungszeitraum 6: 16. August 2020 bis 15. September 2020