Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die COVID-19-Kurzarbeit ist eine für die aktuelle Situation angepasste Form der Kurzarbeit.
Die Ziele dieser Leistung sind:
- Betriebsbedingte Kündigungen vermeiden
- Beschäftigung in Österreich sichern
- Betriebliches Knowhow sichern
- Flexibilität im Personaleinsatz bewahren
- Die Beschäftigung soll zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 gesichert werden.
Unterstützungsleistung an Betriebe während einer befristeten Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung.
Die Beschäftigung soll bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden. Gemäß § 37b Abs. 7 AMSG gelten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) als vorübergehende, nicht saisonbedingte, wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Ein zeitlich begrenzter Engpass soll überbrückt werden – etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln.