Amt der Oö. Landesregierung: Direktion LWLD; Abt. Wirtschaft
(1) Förderbar sind Kurs- und Prüfungskosten, nicht aber Fahrt- und Nächtigungskosten.
(2) Es sind ausschließlich Kurs- und Prüfungskosten in den Bereichen Export und Technologie/Innovation förderbar, sofern diese von externen, professionellen Bildungsunternehmen oder externen professionellen AusbildungstrainerInnen veranstaltet werden sowie überbetrieblich verwertbar sind. Die überbetriebliche Verwertbarkeit ist im Bildungsplan zu begründen.
(3) Firmeninterne Trainings sind dann förderbar, wenn das Training von einem externen Weiterbildungsanbieter durchgeführt wird und das vermittelte Wissen nicht nur rein im eigenen Betrieb verwertbar ist.
(4) Allfällige Abwesenheiten in der Ausbildung dürfen 25% der Gesamtausbildungszeit nicht überschreiten. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn als Abschluss eine Prüfung vorgesehen ist und diese positiv abgelegt wird.
(5) Es sind jedenfalls zuerst Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktionen des Bundes zu beantragen (z.B. die Qualifizierungsförderung des AMS OÖ).
(6) Förderbar sind Klein- und Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind, weniger als 250 MitarbeiterInnen haben und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme die vorgegebenen Höchstgrenzen nicht übersteigen. Die Betriebe können die Förderung für alle MitarbeiterInnen, die in einer oberösterreichischen Betriebsstätte beschäftigt sind und währen der gesamten Schulungsdauer vom Beihilfenwerber in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt sind, beantragen.
Der Förderungsantrag ist spätestens 3 Monate nach Absolvierung der Ausbildung beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen. Sollte dieser fehlerhaft sein und/oder Beilagen fehlen, wird mittels Urgenzschreiben eine Verbesserung bzw. Nachreichung bis zu einem festgelegten Termin gefordert. Bei Nichteinhaltung des Termins wird der Akt außer Evidenz genommen. Der Förderbetrag wird nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme gewährt.