Förderungen im Bereich Bildende Kunst Link zur Förderung

Unterstützung bei Projekten im Bereich der Bildenden Kunst für Künstlerinnen und Künstler aber auch Kultureinrichtungen, wie Museen und Galerien für Projekte, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind (Ausstellungen im In- und Ausland, Katalogproduktionen, etc.)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966926/DE/?kontakt=J

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung des Verwendungsnachweises

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016468