Das Land Kärnten vergibt an bildende KünstlerInnen im Zwei-Jahres-Rhythmus zwei Stipendien inkl. Atelierwohnung in Paris. Die Vergabe der, mit einer Laufzeit von je sechs Monaten befristeten, Stipendien inkl. Atelierwohnung erfolgt über Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Förderung dient im Sinne der künstlerischen Weiterentwicklung der Realisierung der im Atelier geplanten Vorhaben.