Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Förderung erfüllt werden:
- Sie sind länger als ein halbes Jahr arbeitslos und haben eine gesundheitliche Einschränkung oder
- Sie sind älter als 50 Jahre (Deskriptor *50PL*) oder
- Sie wollen wieder in den Beruf einsteigen.
Sie sind arbeitslos und
- haben eine berufliche Rehabilitation absolviert oder
- haben REHAB-Geld erhalten
- nehmen eine entfernte Arbeitsstelle auf oder
- haben mehrere Vermittlungshindernisse und sind seit zwei Jahren beim AMS arbeitslos gemeldet.
Es werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Wochenstunden. Nur in Ausnahmefällen sind auch weniger Wochenstunden möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.