Inklusionsförderung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen
Österreich
Die Inklusionsförderung kann bei Beschäftigung begünstigt behinderter Personen ohne Prüfung einer Leistungsminderung für eine Dauer von bis zu einem Jahr gewährt werden. Der Zuschuss zu den Lohnkosten beträgt 30 % des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen. Dem Bund, den Ländern, Trägern öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice, Sozialhilfeverbände, Fonds Soziales Wien), Städten, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie 400 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sowie politischen Parteien und Parlamentsklubs können keine Förderungen gewährt werden.