Versicherungskostenbeitrag für Studierende
Österreich
Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Versicherungskostenbeitrag in der Höhe von 19,- Euro für jeden Monat, für den eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 76 Abs. 1 ASVG besteht, ab dem auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden Monat.