Wenn Sie einen Teil der Förderung zurückgezahlt haben, beachten Sie bitte, dass Rückzahlungen nicht veröffentlicht werden. Falls Sie jedoch der Meinung sind, dass der veröffentlichte Betrag gar nicht oder in falscher Höhe ausbezahlt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenden Sie sich direkt an die zuständige Förderstelle, die die Auszahlung vorgenommen hat. Diese kann eine Korrektur der Daten in der Transparenzdatenbank veranlassen.
- Alternativ können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Wir leiten Ihr Anliegen dann an die zuständige Stelle weiter, damit die Daten entsprechend berichtigt werden. Bis zur Berichtung wird bei der betroffenen Leistung durch uns ein Vermerk gesetzt, dass (Teil)Leistungen von der Empfängerin oder dem Empfänger bestritten werden.