Warum sind keine Förderungen unter 1.500 Euro veröffentlicht?

Der Schwellenwert wurde vor dem Hintergrund des datenschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes festgelegt. Zwar besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz, da staatliche Leistungen aus Steuergeldern finanziert werden. Gleichzeitig müssen jedoch auch schutzwürdige Interessen der Empfängerinnen und Empfänger sowie der Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden. Die einheitliche Grenze von 1.500 Euro stellt daher einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, dem Verwaltungsaufwand und dem Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person dar. Durch diesen Schwellenwert ist sichergestellt, dass im Sinne der datenschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeit jene Unternehmen von der Veröffentlichung nicht betroffen sind, die bloß als sehr gering zu betrachtende Summen beziehen.