Werden Rückzahlungen veröffentlicht?

Nein, Rückzahlungen werden nicht veröffentlicht. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass alle Auszahlungen, die je Leistung, Kalenderjahr und Leistungsempfänger 1.500 Euro oder mehr betragen, zu veröffentlichen sind. Somit werden auch Auszahlungen erfasst, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Eine Veröffentlichung von individuellen Rückzahlungsbeträgen ist gesetzlich nicht vorgesehen.