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Frage
Was bedeutet der Hinweis „BG“?
Der Hinweis „BG“ steht für „Bedarfsgemeinschaft“. In diesem Fall wurde eine Auszahlung für eine Gruppe von Personen geleistet, die gemeinsam von der Förderung profitieren. Beispiel: Bei einem Konsortium erhält meist nur der Konsortialführer die Förderung, weil er den Antrag stellvertretend für das gesamte Konsortium einreicht. Die Auszahlung kommt jedoch allen beteiligten Partnern zugute.
Solche Fälle werden mit dem Hinweis „BG“ in der Transparenzdatenbank vermerkt.