Was bedeutet der Hinweis „LV“?

Der Hinweis „LV“ steht für „Leistungsverpflichteter“. Das bedeutet: Die Auszahlung wurde an eine Stelle geleistet, die im Auftrag des Staates Leistungen für Dritte (Begünstigte) erbringt. Es handelt sich dabei um sogenannte „Intermediäre“, also Organisationen oder Unternehmen, die mit der Durchführung einer staatlich geförderten Leistung beauftragt werden und dafür Geld erhalten. Beispiel: Ein Beratungsunternehmen bietet im Auftrag des Staates kostenlose Beratungen für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen an. Auch wenn nicht das Beratungsunternehmen selbst der direkte Nutznießer der Förderung ist, erhält es staatliche Gelder zur Durchführung dieser Leistungen. Solche Zahlungen werden in der Transparenzdatenbank mit dem Hinweis „LV“ gekennzeichnet.