Zu welchen Leistungen erfolgt eine namentliche Veröffentlichung?

Es werden staatliche Leistungen veröffentlicht, die:

  • Nicht an Privatpersonen gehen und
  • im jeweiligen Kalenderjahr 1.500 Euro oder mehr betragen.

Dazu zählen zum Beispiel:
  • Direkte Förderungen
  • Ersparnisse aus Haftungsübernahmen oder Fremdkapital: veröffentlicht wird hier das sogenannte Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ), also keine Auszahlung, sondern der rechnerische Vorteil
  • Indirekte Förderungen, z.B. steuerliche Ersparnisse: hier wird die Höhe der Steuerersparnis veröffentlicht

Welche Art von Leistung vorliegt, ist in der Spalte „Leistungsart“ ersichtlich.