Es werden staatliche Leistungen veröffentlicht, die:
- Nicht an Privatpersonen gehen und
- im jeweiligen Kalenderjahr 1.500 Euro oder mehr betragen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Direkte Förderungen
- Ersparnisse aus Haftungsübernahmen oder Fremdkapital: veröffentlicht wird hier das sogenannte Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ), also keine Auszahlung, sondern der rechnerische Vorteil
- Indirekte Förderungen, z.B. steuerliche Ersparnisse: hier wird die Höhe der Steuerersparnis veröffentlicht
Welche Art von Leistung vorliegt, ist in der Spalte „Leistungsart“ ersichtlich.