Wer ist von der Veröffentlichung umfasst?

Veröffentlicht werden nur Leistungen an nicht-natürliche Personen (z.B. Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereine) und Einzelunternehmen. Das heißt: Nicht veröffentlicht werden Informationen über Personen, die staatliche Leistungen als Privatperson erhalten. So sind beispielsweise keine Empfänger bzw. Empfängerinnen von Sozialleistungen und vergleichbaren Leistungen öffentlich einsehbar. Ebenso nicht veröffentlicht werden das Einkommen gemäß § 5 TDBG 2012 und Daten aus Datenbanken des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.